AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Vereinbarungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen regeln das Verhältnis zwischen der Firma traumwerk und dem Kunden. Die geltende Vertragszeit ist abhängig von der Projektdauer und wird bei Serviceleistungen oder Wartungsarbeiten weitergeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen gelten für den vollen Umfang der Dienstleistungen und sonstige vertraglich festgehaltene Arbeiten und Aufwände.

2. Formvorschriften

Alle Verträge, Dienstleistungen und Geschäftsbedingungen sind nur schriftlich, in Form von E-Mail, Fax oder eines Papierdokuments gültig. Andere Abmachungen und Änderungen die inner- und ausserhalb der vorliegenden Bedingungen vereinbart werden, erhalten ihre Gültigkeit ebenfalls erst in schriftlicher Form.

3. Offerten und Angebot

Offerten und Angebote mit den üblichen Inhalten und Dienstleistungen sind kostenlos. Bei grösseren Abweichungen auf Kundenwunsch wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen und dem Kunden die zusätzliche Arbeit nach Aufwand verrechnet. Dieser zusätzliche Aufwand ist verbindlich und wird in Rechnung gestellt, egal ob daraus ein Vertrag zustande kommt oder nicht. Vor der Annahme oder der Bestätigung durch den Kunden kann traumwerk die Offerte oder das Angebot widerrufen. Entsteht innert 60 Tagen kein Auftrag wird die Offerte oder das Angebot unverbindlich und muss neu geprüft oder allenfalls sogar überarbeitet werden.

4. Vertragsabschluss

Wenn eine Offerte oder ein Angebot vorbehaltlos vom Kunden angenommen und schriftlich Bestätigt wird, so tritt der Vertrag in Kraft. Gibt es Änderungen im Angebot beziehungsweise der Offerte, so wird dies mit dem Kunden besprochen und schriftlich festgehalten. Danach erhält der Kunde die angepasste Auftragsbestätigung die er ebenfalls schriftlich bestätigen muss.
Wird der Firma ohne Offerte direkt einen Auftrag durch den Kunden erteilt, wird dieser nach 2 Stunden zu den üblichen Konditionen erledigt und in Rechnung gestellt. In der 2 Stündigen Wartefrist hat der Kunde die Möglichkeit den Auftrag kostenlos zu stornieren (wenn dies nicht anders vom Kunden schriftlich kommuniziert worden ist). Nach diesen 2 Stunden wird die bis dahin geleistete Arbeit dem Kunden herkömmlich verrechnet.

5. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ist nur gültig für die von traumwerk schriftlichen festgehaltenen und zugesagten Verpflichtungen. Die Definitionen des Vertrages werden in der Offerte, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung festgehalten. Dabei ist zu beachten, dass jeweils nur das aktuellste Dokument Gültigkeit aufweist.

6. Pflichten von traumwerk

traumwerk verpflichtet sich, die Leistungen gemäss den Angaben und Abmachungen in den Offerten, Angeboten, Auftragsbestätigung und Verträgen ordnungsgemäss einzuhalten und durchzuführen. Beteiligte Partner und Drittanbieter werden dem Kunden gegenüber erwähnt und ohne ausdrückliche Einsprache des Kunden durch traumwerk selbstständig kommuniziert und eingesetzt.
Anpassung oder Ergänzungen an den offerierten Leistungen sind nur durch eine schriftliche Vereinbarung oder eine neue Offerte möglich. Ergibt sich dadurch ein Mehraufwand, ist dies durch den Kunden zusätzlich zu vergüten. Für Leistungen ausserhalb der festgehaltenen Verpflichtungen übernimmt traumwerk keinerlei Verantwortung.
traumwerk ist berechtigt im Namen von Partnern und Drittanbietern deren Leistungen direkt dem Kunden zu verrechnen, soweit dies für das Projekt notwendig ist.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich mit dem Vertragsabschluss, der Firma traumwerk alle erforderlichen Materialien und Informationen für einen erfolgreichen Projektabschluss zu liefern. Bei besonderen Technischen oder rechtlichen Vorschriften die das Projekt aufwändiger gestalten könnten, hat der Kunde die Pflicht traumwerk schon vor dem Vertragsabschluss schriftlich darauf hinzuweisen. Wird dies missachtet, behält sich traumwerk das Recht vor, die anfallenden Mehrkosten dem Kunden gegenüber separat nach Aufwand zu verrechnen oder im Falle, dass das Projekt diesbezüglich nicht mehr erfolgreich durchführbar ist, vom Vertrag zurückzutreten, wobei der Kunde die bereits geleistete Arbeiten von traumwerk zu bezahlen hat.
Bedingungen oder Termine die in der Offerte, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung aus Kundensicht kritisch werden könnten, sind zu erörtern, aufzuzeigen und mit traumwerk zusammen neu zu definieren.
Der Kunde hat die Pflicht die Vergütung die schriftlich festgehalten und in Rechnung gestellt wurden, in der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Verstreicht die Zahlungsfrist und wird dies nicht vom Kunden kommuniziert, ist traumwerk berechtigt sofort vom Vertrag zurückzutreten oder die betroffenen Dienstleistungen einzustellen.

8. Auftragsabwicklung und Projektablauf

Für die vom Kunden gelieferten Materialien, Daten und Inhalte übernimmt traumwerk keine Verantwortung, wenn Vertraglich nichts anderes geregelt wurde. Besonders gilt dies für nicht lizensierte oder ungewiss verwendete Daten wie Bilder, Musik- und oder Filmmaterial die dem Urheberrecht unterstehen. Für allfälligen Schadenersatz oder einer Klage des Urhebers kann traumwerk unter diesen Umstände  nicht haftbar gemacht werden. traumwerk führt die vom Kunden angeordnete Anweisungen aus, unter der Bedingung  des Kunden die Firma traumwerk absolut schadlos zu halten. Das Angebot, die Offerte oder die Auftragsbestätigung ist durch den Kunden genauestens zu überprüfen. Nach dem Vertragsabschluss ist der Kunde sowie traumwerk für die niedergeschriebenen Vereinbarungen verpflichtet. Der Abschluss des Projektes, auch als Projektabnahme benannt, wird durch den Kunden geprüft und schriftlich bestätigt. Allfällige offene Pendenzen oder Mängel sind in der Abnahme detailliert zu beschreiben und neu zu definieren. Der Kunde hat die Pflicht, vereinbarte Zwischenergebnisse und Meilensteine wie zum Beispiel ein „Gut zum Druck“, umgehend zu prüfen und zu signieren. Bei zeitlich vorgegebenen Meilensteinen oder Abnahmen muss der Termin schriftlich vereinbart werden. Gerät das Unternehmen in dieser Zeit selbst in Verzug mit den Terminen, hat der Kunde dies schriftlich der Firma traumwerk mitzuteilen und eine angemessene alternative des Termins zu kommunizieren.

9. Geistiges und materielles Eigentum

Sämtliche Immaterialgüterrechte wie z.B. Urheberrechte verbleiben bei der Firma traumwerk oder deren Lizenzgebern. Materialistische Güter wie z.B. USB-Stick, Notebook usw. die zum Eigentum von traumwerk gehören, müssen bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl durch Grobfahrlässigkeit des Kunden in Rechnung gestellt werden. Auftragsergebnisse, sowie technische und gestalterische Werke die durch traumwerk entstanden sind, bleiben Eigentum der Firma und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung durch den Kunden oder Dritte bearbeitet oder verändert werden.

10. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Für alle Arbeiten die direkt bei traumwerk erledigt werden, gelten die üblichen Zahlungskonditionen. Dies bedeutet für den Kunden, ab Rechnungserhalt zahlbar innert 30 Tagen, sofern nichts anders schriftlich vereinbart wurde. Bei einem Angebot mit Pauschalpreis ist im üblichen Fall eine Anzahlung von 40% zu leisten, wobei der Restbetrag nach erfolgreichem Abschluss des Projektes oder der Dienstleistung fällig wird. Bei Mehraufwand verursacht durch den Kunden, wird die zusätzlich Arbeit nach Aufwand separat verrechnet. Falls der Kunde vom Vertrag zurücktritt ist er verpflichtet die bereits geleisteten Arbeiten von traumwerk zu vergüten  Wird ein Projekt nach Aufwand erstellt, wird eine Monatliche Rechnung zugestellt sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Arbeiten von traumwerk die durch Partner oder Drittanbieter ausgeführt werden, können bei  den Zahlungsmodalitäten variieren. Nach Bedarf behält sich  traumwerk das Recht vor die eigenen Zahlungsmodalitäten diesbezüglich anzupassen. Vorgängig wird dies aber dem Kunde mitgeteilt und schriftlich festgehalten. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Rechte der geleisteten Arbeiten bei traumwerk.

11. Garantie

Vor der Abnahme des Projektes durch den Kunden garantiert traumwerk die abgemachten Leistungen gegenüber dem Kunden wie schriftlich vereinbart zu erbringen und bessert Fehler die von traumwerk selber entstanden sind kostenlos nach. Nach Abnahme des Projekts bleibt die Garantie für Inhaltliche Fehler 6 Monate und für Funktionalität 3 Monate lang gültig. Nach dieser Garantiezeit, sowie wenn der Kunde oder Dritte den Fehler beheben, kann bei traumwerk keine Anspruch darauf mehr erhoben werden.

12. Haftung

traumwerk übernimmt keine Haftung für Leistungen von Partnern und Drittanbieter oder weiteren Hilfspersonen die einbezogen werden. Für Folgeschäden oder Datenverluste wird keinerlei Haftung übernommen, sofern nichts anderes mit dem Kunden oder den beteiligten Parteien abgemacht und schriftlich vereinbart wurde.

13. Vertragsrücktritt / Kündigung

Tritt der Kunde vor Abschluss des Auftrages vom Vertrag zurück, so hat er die bereits geleisteten Arbeiten von traumwerk auf jeden Fall zu vergüten und hat, soweit keine anderen Abmachungen im Vertrag festgehalten sind, keinerlei Anspruch auf irgendwelche Rechte an Auftragsergebnissen. Ist der Kunde zahlungsunfähig, so steht es der Firma traumwerk zu, sofort vom Vertrag zurückzutreten.

14. Schweigepflicht

Die Firma traumwerk oder die am Auftrag/Dienstleistungen beteiligten Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung und vertrauliche Behandlung der verwendeten Daten (Passwörter, Zugänge, interne Dokumente) oder wie mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde.
traumwerk behält sich das Recht vor Kopien der geleisteten Arbeiten (Webseiten/Druckerzeugnisse) zu behalten und zu archivieren. Wenn der Kunde keinen eindeutigen Einwand erhebt, darf die Firma traumwerk im Rahmen eigener Werbung die geleisteten Arbeiten (Webseiten/Druckerzeugnisse) als Referenz verwenden.

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine der Klauseln in diesen Bedingungen durch eine Änderung der Rechtsprechung, Gesetze oder per Gerichtsbeschluss unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Vereinbarungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.